Sportbootführerschein (SBF) Binnen
- Bootsart: Motor- und Segelboote bis 15m Länge
- Antrieb: über 5 PS
- Geltungsbereich: Binnenwasserstraßen, in einigen Berliner Gewässern generell Pflicht.
- Gültigkeitsbereich: national und international
Sportbootführerschein (SBF) See
- Bootsart: Motor- und Segelboote
- Antrieb: über 5 PS
- Geltungsbereich: Seeschifffahrtsstraßen in der 3-Seemeilenzone im Küstenbereich
- Gültigkeitsbereich: national und international
Kombikurs SBF-See und SBF-Binnen (Motor)
- Kursdauer: 3 Tage
- Praxisausbildung auf der Elbe:Die praktische Prüfung für den SBF-See schließt die Prüfung für den SBF-Binnen mit ein.
- Prüfungsvoraussetzungen: 16 Jahre, 2 Passfotos, Kopie deutscher KFZ-Führerschein oder polizeiliches Führungszeugnis, ärztlicher Hör- und Sehtest
Sportküstenschifferschein (SKS)
- Bootsart: Motor- und Segelboote im erweiterten Küstengewässer (12 Seemeilenzone)
- Geltungsbereich: Seeschifffahrtsstraßen in der 12-Seemeilenzone im Küstenbereich
- Gültigkeitsbereich: national und international, gilt als amtlicher Sachkundenachweis für Versicherungen und Vercharterer
- Vorrausetzung: SBF SEE, Praxistörn mit Prüfung, 300 Seemeilen Nachweis im Gebiet der Seewasserstraßen
Sportseeschifferschein (SSS)
- Bootsart: Motor- und Segelboote im erweiterten Küstengewässer
- Geltungsbereich: Ostsee, Nordsee, Mittelmeer, Englischer Kanal und weltweit für die 30-Seemeilen Küstenzone
- Gültigkeitsbereich: national und international, gilt als amtlicher Sachkundenachweis für Versicherungen und Vercharterer
- Voraussetzung ist der SBF-See und zusätzlich 1000 Seemeilen auf offener See, SKS bzw. BR-Schein - Besitzer zusätzlich 700 Seemeilen.
- Dieser amtliche Schein ist erforderlich für Ausbildungs- und Traditionsschiffe.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
- Bootsart: Motor- und Segelboote im erweiterten Küstengewässer
- Geltungsbereich:Gilt für die weltweite Fahrt von Segel- und Motoryachten.
- Voraussetzung:Der SSS und zusätzlich 1000 zurückgelegte Seemeilen auf offener See.
- Die praktische Prüfung erfolgt in der Handhabung des Sextanten.
- Es gibt keinen Praxistörn.
Seenotsignalmittelschein
Ist notwendig, um Seenotsignalmittel erwerben zu dürfen.
Funkzeugnisse SRC & UBI
Ab Januar 2010 ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass der Schiffsführer im Besitz eines Funkzeugnisses sein muss. Boote ab 40 Fuß müssen mit UKW-Sprechfunkanlagen ausgerüstet sein. In anderen europäischen Ländern wie Kroatien oder den Niederlanden bestehen diese Vorschriften ebenso.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) wird benötigt, wenn Sie UKW- und GMDSS - Funkanlagen im Seebereich bedienen wollen. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst. Gleiches gilt umgekehrt für Inhaber des Funkbetriebszeugnisses (SRC) im Binnenschifffahrtsfunk.